Diese Regelungen gelten einheitlich an unserer Schule für die Jahrgangsstufen 3 und 4, kommen aber teilweise schon im zweiten Halbjahr der 2. Klasse zur Anwendung.

Allgemein:

  • Proben dürfen nur dann geschrieben werden, wenn das jeweilige Fach an diesem Tag auf dem Stundenplan steht.
  • Es sollen nicht mehr als zwei Proben pro Woche geschrieben werden (davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden) und es darf nur eine Probe pro Tag je Klasse geschrieben werden.
  • Die Eltern bekommen die Proben zeitnah zur Ansicht mit nach Hause, dürfen Proben bzw. deren Bewertung nicht auf der Probe selbst kommentieren.
  • Im Krankheitsfall gibt es in der Grundschule kein generelles Nachholen von Proben. Kann jedoch der Leistungsstand des Kindes wegen häufiger Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen der Probearbeiten anordnen. Unterrichtsinhalte, die während der Krankheit oder während des Nachschreibens einer Probe versäumt werden, müssen selbstständig nachgearbeitet werden. Bei langfristigen Erkrankungen findet eine Absprache statt.

 

Art der Leistungsmessungen und Leistungsbeobachtungen:

  • Bis zum 2. Halbjahr der 2. Klasse: mündliche, praktische und schriftliche Leistungsbeobachtungen ohne Noten
  • Ab 2. Halbjahr der 2. Klasse bis einschließlich 4. Klasse: Leistungsmessungen in Form von schriftlichen Tests(2. Klasse) und Proben (3. und 4. Klasse) mit Noten.
  • Es werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungen bewertet.
  • Der Umfang von Leistungsmessungen und Erhebungen wird so bemessen, dass ein Schüler 10-15 Minuten (1. Klasse) mit den Jahrgangsstufen ansteigend bis zu 60 Minuten (4. Klasse) benötigt.
  • An der Schule wird ein einheitlicher Notenschlüssel verwendet, der als Empfehlung des staatlichen Schulamtes von einer Arbeitsgemeinschaft zur Leistungserhebung in der Grundschule ausgearbeitet wurde. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.

Notenskala:

Note 1  Sie trifft nur auf Leistungen zu, die über die in Note 2 erfüllten Voraussetzungen hinaus noch Besonderes im positiven Sinn aufweisen z. B. besonders rasch und zugleich richtig gelöste Aufgaben, tadellose Darstellung.
Note 2  Für die Note 2 sind sichere Leistungen auf allen vier unten angeführten Stufen notwendig.
Note 3  Sie soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.
Note 4  Enthalten die Reproduktions- und Reorganisationsleistungen auch noch Fehler, ergibt sich die Note 4.
Note 5  Die Arbeit zeigt erhebliche Schwierigkeiten in den Grundkenntnissen.
Note 6  Selbst die Grundkenntnisse sind lückenhaft.

 

Anforderungsstufen:

Die Proben müssen 4 Anforderungsstufen enthalten (wird am Beispiel einer Probe aus der Mathematik/Sachrechnen erläutert).

1. Reproduktion: Der Schüler bearbeitet Sach- und Wissensfragen, die genauso im Unterricht behandelt wurden.

Z. B. die einfache Wiedergabe von Daten, Namen, Begriffen, Sachzusammenhängen und zusammengefassten Informationen aus dem Gedächtnis.

Beispiel: Die Gitarre wurde im Jahr 1260 erfunden. Wie viele Jahre vergingen, bis sie zum ersten Mal 1886 im Radio zu hören war?

2. Reorganisation: Der Schüler verarbeitet den Stoff selbständig. Dabei ist er in der Lage Kürzungen, Ergänzungen, Vergleiche und Akzentuierungen vorzunehmen.

Beispiel: Im Jahre 2022 war Hanna 6 Jahre alt. Ihre Mutter war damals 7 mal so alt. Wie alt sind Hanna und ihre Mutter heute?

3. Transfer: Der Schüler überträgt Grundprinzipien des Gelernten auf neue, wenn auch ähnliche Aufgabenstellungen.

Beispiel: Meine Zahl hat zweimal die Ziffern 1 und 2. Sie ist ungerade und kleiner als 2000. Wie heißt sie?

4. Problemlösendes Denken: Der Schüler löst auf der Basis des gelernten Stoffes in kreativer Weise Aufgaben mit relativ neuen Strukturen.

Beispiel: Auf dem Bauernhof gibt es 18 Tiere. Es handelt sich um Hühner und Schafe. Zusammen haben sie 50 Beine. Wie viele Hühner und wie viele Schafe sind es dann?

  • Richtzahl der Leistungserhebungen für die Jahrgangsstufe 3 und 4
  bis zum Übertrittszeugnis (betrifft 4. Klasse)  bis zum Jahresende
Mathematik 4 6
HSU 4 6
Deutsch - umfasst: Sprechen und Zuhören, Lesen - mit Texten und weiteren Medien umgehen, Schreiben, Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren und richtig schreiben) 10 14

Hinweis: Jeder Deutschbereich wird gleich gewertet.

 

Probenfreie Wochen ( insgesamt 4 Wochen pro Schuljahr ) für die 4. Klassen im Schuljahr 2024/2025

1. Woche: 04.11.2024 - 08.11.2024

2. Woche: 07.01.2025 - 10.01.2025

3. Woche: 24.02.2025 - 28.02.2025

4. Woche: 17.03.2025 - 21.03.2025

Die probenfreie Zeit gilt für alle schriftlichen Proben.

  • Proben werden in der vierten Jahrgangsstufe eine Woche vorher angekündigt. Es erfolgt eine mündliche Ankündigung mit Eintrag ins Hausaufgabenheft.
  • In den Jahrgangsstufen eins, zwei und drei darf keine Ankündigung von Proben erfolgen.

Sollten Sie jedoch Fragen bezüglich Proben oder Benotung haben, wenden Sie sich bitte immer an die entsprechende Lehrkraft um Unklarheiten aus der Welt zu schaffen.

Für grundsätzliche Fragen zur Gestaltung von Proben oder Benotung ist die Schulleitung jederzeit Ihr Ansprechpartner. 

Bettina Hentschel

Schulleiterin

 

 

Anlage:

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus